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1.Vertragsgrundlage Der Kunde bestätigt mit der Unterfertigung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FHS Weber KEG, akzeptiert und damit werden diese AGB Vertragsinhalt. Mit Absendung der Auftragsbestätigung (im Fall eines Briefes mit Zugang) kommt der Vertrag zustande und der Kunde wird die übermittelten Daten des Geschäfts umgehend überprüfen und allfällige Fehler der FHS Weber KEG mitteilen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine vollständig korrekte Anzeige seines Produktes, nur mit einem Microsoft Internet Explorer 4.0 oder Höher (Betriebssystem: Microsoft Windows) verfügbar ist. Andere Internet Browser können mit der Darstellung des Produktes fehlerhaft sein. Für das notwendige Webhosting (Betriebsplattform der Internetseite), kommt der Auftraggeber auf. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Auftraggeber, dass er die technischen Voraussetzungen zur Kenntnis genommen hat und diese auch erfüllt. Sollte ein neuer Webhost für eine Umsetzung notwendig sein, wird der Auftraggeber für die Herstellung dieser technischen Voraussetzungen sorge tragen.
2.Vertragsumfang und Gültigkeit Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer durchführt. Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
3.Leistungsumfang Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hiefür auch Dritte heranzuziehen.
4.Änderung des Leistungsumfanges Jeder der Vertragspartner kann in schriftlicher Form Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages überprüft der Vertragspartner, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und hat die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfordert der Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so kann der erforderliche Aufwand von der FHS Weber KEG berechnet werden. Die im Rahmen einer Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einem zusätzlichen Angebot/Auftragsbestätigung festgelegt.
5.Preise a.Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. b.Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. c.Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die im Vertrag angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10 % jährlich betragen. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu lasten des Auftraggebers.
6.Zahlung a.Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen prompt nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. b.Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. 50 % der Vertragssumme sind bei Abschluss im Vorhinein fällig. Die restlichen 50 % bei Installation und Schulung. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen, berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnendgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zustellen. c.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsanspruche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
7.Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeiten nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.Lieferung Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben. a.Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. b.Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
9.Standort Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem even¬tuellen Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
10.Urheberrecht und Nutzung a.Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftrag¬gebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festge¬legte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzan¬sprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. b.Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedin¬gung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. c.Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftragnehmer gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
11.Loyalität Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.
12.Datenschutz, Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
13.Gerichtsstand Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte des Auftragnehmers als vereinbart, und ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
14.Sonstige Bestimmungen Für den Verkauf an Verbrau¬cher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
15.Information- und Werbemaßnahmen Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Auftraggeber Informationen über Aktivitäten und Neuheiten seiner Unternehmensgruppe mittels Newsletter, Mail oder in Briefform zukommen zu lassen.
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